Kabelfernsehen – Änderung des TKG

Kabelfernsehen – Änderung des TKG

Die meisten unserer Mietwohnhäuser verfügen über eine moderne Breitbandversorgung. Die Wohnungen in den Häusern werden schon seit einigen Jahren mit Signalen des Kabelnetzbetreibers Vodafone (ehemals Unitymedia) versorgt.

Die Gebühren für das Kabelfernsehen dürfen aufgrund des reformierten Telekommunikationsgesetzes (TKG) spätestens ab 01.07.2024 nicht mehr von den Vermietern auf die Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden.

Dies hat zur Folge, dass die Mehrnutzerverträge mit dem Kabelnetzbetreiber Vodafone enden und jeder Mieter sich seinen eigenen TV-Anbieter selbst aussuchen kann und mit diesem dann einen Versorgungsvertrag abschließt. Ein Sammelinkasso wird es spätestens ab dem 01.07.2024 nicht mehr geben.

Jeder Mieter in Häusern mit Breitbandversorgung kann selbstverständlich einen Vertrag mit einem TV-Anbieter seiner Wahl schließen. Angebote finden Sie auf den Internetseiten der verschiedenen Anbieter.

Sollten Sie sich für einen eigenen Kabel-Vertrag mit Vodafone entscheiden, können wir Ihnen bereits folgende Information mitteilen:

Zusammen mit den regionalen Wohnungsgenossenschaften haben wir hart verhandelt und für Sie Vorzugspreise mit Vodafone vereinbaren können. Vodafone bietet Ihnen den Anschluss an das Breitbandkabelnetz für die Lieferung von Signalen frei empfangbarer Fernseh- und Hörfunkprogramme für einen Betrag von 6,39 Euro monatlich an.

Vodafone wird sich bald bei Ihnen melden und den Einzelnutzervertrag anbieten sowie bei Fragen zur Verfügung stehen. Die Berater werden vorab durch einen Hausaushang mit den jeweiligen Kontaktdaten bekanntgegeben und können sich durch einen Vodafone-Ausweis legitimieren.

Ihre Ansprechpartner für Termine: Herr Kidane, Tel.: 0176-23138844
Ihre Berater vor Ort: Sebastian Genz, Elma Redzovic und Ali Dokhan

Übrigens: Weitere Möglichkeiten haben Sie dort, wo die SBG-Objekte einen Glasfaseranschluss erhalten.