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Neubauprojekt Mittelstraße in Finnentrop-Bamenohl

Der Weitblick in Schmallenberg ist bezogen! Unser Blick auf den nächsten Neubau ist hingegen schon sehr nah.

Der Bauantrag für das Projekt in Finnentrop-Bamenohl ist ebenso wie der Förderantrag an die entsprechenden Behörden gestellt.

Wir gehen derzeit von einem Baubeginn im Herbst 2024 und einer Fertigstellung im Sommer 2025 aus. Das Gebäude wird von der Firma holz & raum aus Finnentrop-Rönkhausen aus nachwachsenden Rohstoffen in Fertigbauweise errichtet.

Weitere Informationen zu den 12 Wohnungen auf 3 Etagen erhalten Sie hier und auf unserem Instagramprofil in den kommenden Monaten.

SBG-Büro in Schmallenberg ab 02.04.2024 geöffnet

In unserem Neubau „Weitblick“ in Schmallenberg, Hohe Fohr 4 öffnet in den kommenden Tagen erstmals unser zweites SBG-Büro außerhalb unserer Geschäftsstelle in Meschede.

Bereits seit vielen Jahren öffnet unsere Außenstelle in Finnentrop einmal wöchentlich für 2 Stunden.

Hier können Sie Fragen rund um Ihre Wohnung stellen, sich um eine Wohnung bewerben, Mängel mitteilen oder Formulare, Verträge und alles weitere an Schriftverkehr abgeben.

So wird Sie nun auch eine Kundenberaterin oder ein Kundenberater im Gemeinschaftsraum Hohe Fohr 4b/c empfangen. Am Dienstag, den 02.04.2024 begrüßen wir Sie erstmals zwischen 15 und 16 Uhr.

In der Zukunft werden wir jede Woche dienstags von 15 – 16 Uhr, je nach Besucheraufkommen künftig auch für zwei Stunden, öffnen.

Kabelfernsehen – Änderung des TKG

Die meisten unserer Mietwohnhäuser verfügen über eine moderne Breitbandversorgung. Die Wohnungen in den Häusern werden schon seit einigen Jahren mit Signalen des Kabelnetzbetreibers Vodafone (ehemals Unitymedia) versorgt.

Die Gebühren für das Kabelfernsehen dürfen aufgrund des reformierten Telekommunikationsgesetzes (TKG) spätestens ab 01.07.2024 nicht mehr von den Vermietern auf die Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden.

Dies hat zur Folge, dass die Mehrnutzerverträge mit dem Kabelnetzbetreiber Vodafone enden und jeder Mieter sich seinen eigenen TV-Anbieter selbst aussuchen kann und mit diesem dann einen Versorgungsvertrag abschließt. Ein Sammelinkasso wird es spätestens ab dem 01.07.2024 nicht mehr geben.

Jeder Mieter in Häusern mit Breitbandversorgung kann selbstverständlich einen Vertrag mit einem TV-Anbieter seiner Wahl schließen. Angebote finden Sie auf den Internetseiten der verschiedenen Anbieter.

Sollten Sie sich für einen eigenen Kabel-Vertrag mit Vodafone entscheiden, können wir Ihnen bereits folgende Information mitteilen:

Zusammen mit den regionalen Wohnungsgenossenschaften haben wir hart verhandelt und für Sie Vorzugspreise mit Vodafone vereinbaren können. Vodafone bietet Ihnen den Anschluss an das Breitbandkabelnetz für die Lieferung von Signalen frei empfangbarer Fernseh- und Hörfunkprogramme für einen Betrag von 6,39 Euro monatlich an.

Vodafone wird sich bald bei Ihnen melden und den Einzelnutzervertrag anbieten sowie bei Fragen zur Verfügung stehen. Die Berater werden vorab durch einen Hausaushang mit den jeweiligen Kontaktdaten bekanntgegeben und können sich durch einen Vodafone-Ausweis legitimieren.

Ihre Ansprechpartner für Termine: Herr Kidane, Tel.: 0176-23138844
Ihre Berater vor Ort: Sebastian Genz, Elma Redzovic und Ali Dokhan

Übrigens: Weitere Möglichkeiten haben Sie dort, wo die SBG-Objekte einen Glasfaseranschluss erhalten.

Wohngeld plus – neuer Informationsflyer

Ein neuer Flyer für Mieterinnen und Mieter soll die Beantragung des neuen Wohngelds erleichtern. Er liefert kompakt, einfach und übersichtlich Informationen zur Wohngeldreform und zur Beantragung des Wohngeldes. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, der VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der Deutsche Mieterbund, die Verbraucherzentrale NRW und das EBZ Europäische Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft haben den Flyer gemeinsam entwickelt. Das Infoblatt ist Teil der Kampagne “Stopp den Heizkostenhammer” und soll an möglichst viele Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen verteilt werden.

Schreiben Sie der SBG via WhatsApp!

Die SBG ist nun auch via WhatsApp erreichbar. Speichern Sie dazu einfach unsere Festnetznummer 0291/99060 in Ihrem Telefonbuch ab.

Bitte schreiben Sie bei Ihren Nachrichten Ihren Namen und ggf. Ihre Adresse, damit wir Ihre Nachricht an den richtigen zuständigen Mitarbeiter weiterleiten können. Sofern es zur Erläuterung Ihrer Frage hilfreich ist, senden Sie uns auch gerne Fotos oder sonstige Dokumente mit.

Innerhalb unserer Geschäftszeiten erhalten Sie zeitnah eine Antwort von uns. Bitte senden Sie aber keine sensiblen Daten (Bankverbindungen etc.) über WhatsApp, sondern nutzen Sie dafür unsere anderen Kontaktwege.