Ihre Mitgliedschaft bei der SBG

„Wohnen bedeutet mehr als nur ein Dach über dem Kopf zu haben“  – nach diesem Leitsatz handelt die Siedlungs- und Baugenossenschaft schon seit über 80 Jahren. Aufgrund unserer Unternehmensform als Genossenschaft wird jeder Wohnungsnutzer auch gleichzeitig Mitglied und somit Teilhaber der SBG.

Mit der Mitgliedschaft gehen neben dem Recht auf Wohnungsnutzung weitere Rechte einher. Die Mitglieder der SBG wählen die Vertreterversammlung, welche das höchste Gremium des Unternehmens ist und u.a. über den Jahresabschluss, die Gewinnverwendung und die Besetzung des Aufsichtsrates bestimmt.

Sofern Sie eine Wohnung bei uns beziehen möchten, sind vor Einzug zwei Anteile zu je 400 € zu zeichnen. Sofern mehr als eine Person Vertragspartner sein soll, ist von jeder weiteren Person ein Anteil zu zeichnen.

Auf ihr Geschäftsguthaben erhalten sie eine Dividende. Diese betrug in den vergangenen Jahren 5%.  Berechnungsgrundlage bildet das jeweilige Geschäftsguthaben am 01.01. eines Jahres. Die Auszahlung erfolgt dann im Folgejahr nach der Beschlussfassung durch die Vertreterversammlung.

Dividendenzahlungen sind abgeltungssteuerpflichtig. Gerne können sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen. Das notwendige Formular können sie HIER herunterladen.

Aufgrund der aktuellen Finanzmarktlage und der guten Kapitalausstattung unseres Unternehmens genehmigt der Vorstand die Neuaufnahme von Mitgliedern nur in Verbindung mit dem Abschluss eines Mietverhältnisses.

Sollten Sie als Mitglied aus der Genossenschaft ausscheiden wollen, beachten sie bitte die satzungsmäßige Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende. Die Auszahlung  des Guthabens erfolgt dann (sofern die SBG keine weiteren Ansprüche an sie hat, z. B. aus Betriebskostenabrechnungen) nach der nächsten Vertretersammlung. Die Kündigung der Wohnung beendet nicht automatisch die Mitgliedschaft bei der SBG.