Unser Service

Wohnen bei der SBG – das bedeutet echte „Mehr-Werte“ für Sie!

  1. Vor Bezug einer SBG-Wohnung werden Sie Mitglied in unserer Genossenschaft. Das bedeutet für Sie:
    1. 5% Verzinsung Ihres Geschäftsguthabens
    2. Mitspracherechte in der Genossenschaft über die Vertreterversammlung
    3. Als Mitglied der SBG sind Sie Miteigentümer des Unternehmens und müssen deshalb keine Eigenbedarfskündigungen fürchten.
  2. Kinderzimmer kostenfrei: Seit dem 01. Januar 2007 zahlt die Genossenschaft für Kinder ihrer Mieter die geboren werden 50,00 € mtl. Das sind die durchschnittlichen Mietkosten für ein Kinderzimmer. Recht unbürokratisch kann das Elterngeld beantragt werden: Es reicht die Vorlage der Geburtsurkunde und damit mindert sich die Miete um mtl. 50,00 € für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten. Damit wir Ihren Antrag bearbeiten können, legen Sie uns bitte die Geburtsurkunde Ihres Kindes spätestens drei Monate nach der Geburt vor.
  3. SBG-Treue zahlt sich aus: Wenn Sie in unserer Wohnung mindestens 25, 40 oder 50 Jahre wohnen, erhalten Sie von uns attraktive Geldprämien. Überreicht wird die Barprämie mit einem schönen Blumenstrauß von unserem zuständigen Kundenberater.
  4. Unsere Genossenschaft ist Mitglied im Gästewohnungsring der Marketinginitiative der Wohnungsgenossenschaften. Das bedeutet für Sie: Sie können unsere Gästewohnung in Meschede, Beringhauser Str. gegen eine geringe Gebühr anmieten und zugleich Gästewohnungen in ganz Deutschland für einen Kurzurlaub o. ä. buchen. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.wohnungsbaugenossenschaften.de.
  5. Unsere Kundenberater haben für alle Ihre Anliegen ein „offenes Ohr“ und helfen Ihnen von A-Z in jeder Frage rund um Ihre SBG-Wohnung.