Unter Berücksichtigung der genossenschaftlichen Ziele lernen wir uns kennen und tauschen unsere Vorstellungen vom nachbarschaftlichen Wohnen aus.
Die Einzahlung des Geschäftsguthabens auf die Genossenschaftsanteile (mindestens zwei Geschäftsanteile = 800,00 €) muss vor Einzug erfolgen.
Für einige Wohnungen in unserem Bestand ist zudem die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines erforderlich. Ob dieser Schein (WBS genannt) für Ihre Wunschwohnung erforderlich ist, klären Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner aus unserem Serviceteam.