Als Mitglied der SBG sind Sie gleichzeitig Teilhaber unseres Unternehmens. Mit der Mitgliedschaft gehen neben dem Recht auf Wohnungsnutzung weitere Rechte einher. Die Mitglieder der SBG wählen die Vertreterversammlung, welche das höchste Gremium des Unternehmens ist und u.a. über den Jahresabschluss, die Gewinnverwendung und die Besetzung des Aufsichtsrates bestimmt.
Auf Ihr Geschäftsguthaben wird eine jährliche Dividende von derzeit 5% gewährt – bei einer Mietkaution wird Ihr Guthaben derzeit häufig gar nicht verzinst.
Da die Mitgliedschaft und der Nutzungsvertrag für Ihre Wohnung getrennte Rechtsgeschäfte sind, beendet die Wohnungskündigung nicht automatisch die Mitgliedschaft bei der SBG. Sollten Sie als Mitglied aus der Genossenschaft ausscheiden wollen, beachten sie bitte die satzungsmäßige Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt dann (sofern die SBG keine weiteren Ansprüche an sie hat, z. B. aus Betriebskostenabrechnungen) nach der nächsten Vertretersammlung.