Sollten Sie als Mitglied aus der Genossenschaft ausscheiden wollen, beachten sie bitte die satzungsmäßige Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt dann (sofern die SBG keine weiteren Ansprüche gegen Sie hat, z. B. aus Betriebskostenabrechnungen) nach der nächsten Vertretersammlung. (ca. Anfang Juli)