Erster Ansprechpartner bei Wohnungsschäden ist Ihr zuständiger Mitarbeiter im Servicecenter unserer Genossenschaft. Er wird mit Ihnen nach Schadenmeldung das weitere Vorgehen abstimmen und ggf. einen Handwerker mit der Schadenbeiseitigung beauftragen.
Ihre Wohnung oder Garage kündigen Sie bitte schriftlich, also mit den persönlichen Unterschriften aller Vertragspartner. Sie erhalten im Anschluss von uns eine Kündigungsbestätigung, in der alles Weitere erläutert wird.
Die Kündigungsfrist für Ihre Wohnung beträgt drei Monate. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats bei der SBG eingegangen sein. Sofern Sie auch Ihre Mitgliedschaft bei der SBG kündigen möchten, beachten sie bitte die satzungsmäßige Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende.
Die Steuer-Identifikationsnummer wurde Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Die elfstellige Nummer gilt ein Leben lang. In diesem Schreiben wird die Nummer als „Persönliche Identifikationsnummer“ bezeichnet, häufig wird sie auch kurz „Identifikationsnummer“ genannt und wird in der Regel mit TIN (Tax Identification Number) oder Steuer-ID abgekürzt.
In der Regel finden Sie Ihre Identifikationsnummer auch im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Sollte Ihnen beides nicht vorliegen, hilft ein Anruf bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Eine Mietkaution ist bei der SBG nicht zu zahlen.
Sofern Sie eine Wohnung bei uns beziehen möchten, sind vor Einzug zwei Anteile zu je 400 € zu zeichnen. Sofern mehr als eine Person Vertragspartner sein soll, ist von jeder weiteren Person ein Anteil zu zeichnen.
Als Mitglied der SBG sind Sie gleichzeitig Teilhaber unseres Unternehmens. Mit der Mitgliedschaft gehen neben dem Recht auf Wohnungsnutzung weitere Rechte einher. Die Mitglieder der SBG wählen die Vertreterversammlung, welche das höchste Gremium des Unternehmens ist und u.a. über den Jahresabschluss, die Gewinnverwendung und die Besetzung des Aufsichtsrates bestimmt.
Auf Ihr Geschäftsguthaben wird eine jährliche Dividende von derzeit 5% gewährt – bei einer Mietkaution wird Ihr Guthaben derzeit häufig gar nicht verzinst.
Da die Mitgliedschaft und der Nutzungsvertrag für Ihre Wohnung getrennte Rechtsgeschäfte sind, beendet die Wohnungskündigung nicht automatisch die Mitgliedschaft bei der SBG. Sollten Sie als Mitglied aus der Genossenschaft ausscheiden wollen, beachten sie bitte die satzungsmäßige Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt dann (sofern die SBG keine weiteren Ansprüche an sie hat, z. B. aus Betriebskostenabrechnungen) nach der nächsten Vertretersammlung.
Unter Berücksichtigung der genossenschaftlichen Ziele lernen wir uns kennen und tauschen unsere Vorstellungen vom nachbarschaftlichen Wohnen aus.
Die Einzahlung des Geschäftsguthabens auf die Genossenschaftsanteile (mindestens zwei Geschäftsanteile = 800,00 €) muss vor Einzug erfolgen.
Für einige Wohnungen in unserem Bestand ist zudem die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines erforderlich. Ob dieser Schein (WBS genannt) für Ihre Wunschwohnung erforderlich ist, klären Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner aus unserem Serviceteam.
Die Kündigung einer Wohnung beendet nicht automatisch Ihre Mitgliedschaft bei der SBG. Gerne dürfen Sie also weiterhin Mitglied der SBG bleiben, auch wenn Sie keine Wohnung mehr aus unserem Bestand nutzen.
Aufgrund der aktuellen Finanzmarktlage und der guten Kapitalausstattung unseres Unternehmens genehmigt der Vorstand die Neuaufnahme von Mitgliedern nur in Verbindung mit dem Abschluss eines Mietverhältnisses.