Häufig gestellte Fragen

Aufgrund der aktuellen Finanzmarktlage und der guten Kapitalausstattung unseres Unternehmens genehmigt der Vorstand die Neuaufnahme von Mitgliedern nur in Verbindung mit dem Abschluss eines Mietverhältnisses.

Die Kündigung einer Wohnung beendet nicht automatisch Ihre Mitgliedschaft bei der SBG.  Gerne dürfen Sie also weiterhin Mitglied der SBG bleiben, auch wenn Sie keine Wohnung mehr aus unserem Bestand nutzen.

Unter Berücksichtigung der genossenschaftlichen Ziele lernen wir uns kennen und tauschen unsere Vorstellungen vom nachbarschaftlichen Wohnen aus.

Die Einzahlung des Geschäftsguthabens auf die Genossenschaftsanteile (mindestens zwei Geschäftsanteile = 800,00 €) muss vor Einzug erfolgen.

Für einige Wohnungen in unserem Bestand ist zudem die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines erforderlich. Ob dieser Schein (WBS genannt) für Ihre Wunschwohnung erforderlich ist, klären Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner aus unserem Serviceteam.

Als Mitglied der SBG sind Sie gleichzeitig Teilhaber unseres Unternehmens. Mit der Mitgliedschaft gehen neben dem Recht auf Wohnungsnutzung weitere Rechte einher. Die Mitglieder der SBG wählen die Vertreterversammlung, welche das höchste Gremium des Unternehmens ist und u.a. über den Jahresabschluss, die Gewinnverwendung und die Besetzung des Aufsichtsrates bestimmt.

Auf Ihr Geschäftsguthaben wird eine jährliche Dividende von derzeit 5% gewährt – bei einer Mietkaution wird Ihr Guthaben derzeit häufig gar nicht verzinst.

Da die Mitgliedschaft und der Nutzungsvertrag für Ihre Wohnung getrennte Rechtsgeschäfte sind, beendet die Wohnungskündigung nicht automatisch die Mitgliedschaft bei der SBG. Sollten Sie als Mitglied aus der Genossenschaft ausscheiden wollen, beachten sie bitte die satzungsmäßige Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende. Die Auszahlung  des Guthabens erfolgt dann (sofern die SBG keine weiteren Ansprüche an sie hat, z. B. aus Betriebskostenabrechnungen) nach der nächsten Vertretersammlung.

Sofern Sie eine Wohnung bei uns beziehen möchten, sind vor Einzug zwei Anteile zu je 400 € zu zeichnen. Sofern mehr als eine Person Vertragspartner sein soll, ist von jeder weiteren Person ein Anteil zu zeichnen.

Eine Mietkaution ist bei der SBG nicht zu zahlen.

Die Steuer-Identifikationsnummer wurde Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Die elfstellige Nummer gilt ein Leben lang. In diesem Schreiben wird die Nummer als „Persönliche Identifikationsnummer“ bezeichnet, häufig wird sie auch kurz „Identifikationsnummer“ genannt und wird in der Regel mit TIN (Tax Identification Number) oder Steuer-ID abgekürzt.

In der Regel finden Sie Ihre Identifikationsnummer auch im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Sollte Ihnen beides nicht vorliegen, hilft ein Anruf bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Die Kündigungsfrist für Ihre Wohnung beträgt drei Monate. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats bei der SBG eingegangen sein. Sofern Sie auch Ihre Mitgliedschaft bei der SBG kündigen möchten, beachten sie bitte die satzungsmäßige Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende.

Ihre Wohnung oder Garage kündigen Sie bitte schriftlich, also mit den persönlichen Unterschriften aller Vertragspartner. Sie erhalten im Anschluss von uns eine Kündigungsbestätigung, in der alles Weitere erläutert wird.

Erster Ansprechpartner bei Wohnungsschäden ist Ihr zuständiger Mitarbeiter im Servicecenter unserer Genossenschaft. Er wird mit Ihnen nach Schadenmeldung das weitere Vorgehen abstimmen und ggf. einen Handwerker mit der Schadenbeiseitigung beauftragen.

Bitte wenden Sie sich direkt an die Abfuhrfirma oder besprechen sich mit Ihren Nachbarn.

Informationen zur Müllentsorgung in Ihrer Stadt bzw. Gemeinde finden Sie hier:

Gemeinde Bestwig

Gemeinde Eslohe

Gemeinde Finnentrop

Stadt Meschede

Stadt Schmallenberg

Sie dürfen sich zur kostenpflichtigen Abholung durch einen Regiemitarbeiter der SBG auch direkt an Ihren Kundenberater wenden.

Sollte Ihr Rauchwarnmelder Fehlalarm melden, wenden Sie sich bitte direkt an die von uns beauftragte Firma pyrexx (Telefon: 030/88716067 oder online: https://www.px-portal.com/vdp/psp.php)

Bei Störungen Ihres Kabel- oder Internetanschlusses wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Unitymedia, Tel. 01806/660100.

Sollten Sie als Mitglied aus der Genossenschaft ausscheiden wollen, beachten sie bitte die satzungsmäßige Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende. Die Auszahlung  des Guthabens erfolgt dann (sofern die SBG keine weiteren Ansprüche gegen Sie hat, z. B. aus Betriebskostenabrechnungen) nach der nächsten Vertretersammlung. (ca. Anfang Juli)

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gern eine Vermieterbescheinigung. Bitte fragen Sie dazu Ihren zuständigen Mitarbeiter im Serviceteam oder senden Sie uns eine E-Mail.

Bei allen Fragen rund um Ihre Wohnung ist Ihr zuständiger Mitarbeiter im Bereich Service Ihr erster Ansprechpartner. Die Übersicht über die Ansprechpartner finden Sie HIER.

Ihre Betriebskostenabrechnung wird in unserem Fachbereich Rechnungswesen erstellt. Die zuständige Mitarbeiterin für Ihre Abrechnung können Sie Ihrem letzten Abrechnungsschreiben entnehmen. Sollten Sie noch keine Abrechnung erhalten haben, hilft Ihnen gern jede/r Mitarbeiter/in aus dem Bereich Rechnungswesen oder Service weiter.

Der Reinigungsplan für Ihr Haus wurde Ihnen per Post zugestellt bzw. befindet sich in der Mietermappe, mit der wir Ihnen zu Beginn des Mietverhältnisses den Vertrag ausgehändigt haben. Zudem finden Sie den aktuellen Plan am „schwarzen Brett“ im Eingangsbereich Ihres Hauses.

Sofern Sie eine Kopie des Reinigungsplanes benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen am Empfang.

Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterinnen im Empfang, sofern Sie eine Kopie Ihres Mietvertrages benötigen.

Sofern Sie eine Mietbescheinigung benötigen, ist es nicht zwingend erforderlich, dass Sie uns zunächst einen Vordruck der Stadt/ Gemeinde einreichen. Bitte wenden Sie sich direkt an unsere Mitarbeiterinnen am Empfang. Gerne erstellen wir Ihnen dann die benötigte Bescheinigung.